Freilauf in der Brut- und Setzzeit

Mit dem 01. April beginnt in Niedersachsen jährlich die Brut- und Setzzeit und damit eine Zeit eingeschränkter Freilaufmöglichkeiten für Hunde. Die genauen Regelungen hierzu erscheinen vielen Hundehaltern unübersichtlich und sorgen oftmals für Verwirrung. Lesen Sie hier, wo Hunde in Hannover frei laufen dürfen und wo nicht:

Hundeauslaufflächen

Auf ausgewiesenen Hundeauslaufflächen dürfen Hunde frei laufen. Dies gilt generell für alle Hunde, unabhängig einer bestandenen Sachkunde- oder Gehorsamsprüfung. Lediglich als gefährlich geltende Hunde, welche einem Leinenzwang unterliegen, sind von dieser Freilaufmöglichkeit ausgenommen. Die Hundeauslaufflächen werden vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Stadt Hannover eingerichtet und sind durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet. Hier dürfen die Hunde grundsätzlich ganzjährig ohne Leine laufen.

Leinenpflicht

Die Leinenpflicht zur allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 01.April bis 15.Juli jeden Jahres schützt und sichert die Brut und Aufzucht wild lebender Tiere. Sie gilt für alle Flächen im Wald und in der freien Landschaft. Ausnahmeregelungen existieren für ausgebildete Blindenführhunde sowie für Hunde, welche zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden solange sie sich im tatsächlichen Arbeitseinsatz befinden. Die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit gilt auch für die Hunde, welche nach bestandener Sachkundeprüfung auf Antrag vom generellen Leinenzwang nach § 4 (1) der Hannoverschen HundeVO befreit wurden (siehe Hundehaltung in Hannover).

Die jährliche Leinenpflicht zur so genannten Brut- und Setzzeit gilt auch auf den Hundeauslaufflächen und -wegen im Landschaftsraum Kronsberg sowie am Bornumer Holz. Die übrigen Hundeauslaufflächen sind von der Leinenpflicht zur Brut- und Setzzeit nicht betroffen.

Update: Seit 2014 sind auch die Hundeauslaufwege in Bemerode von der jährlichen Leinenpflicht betroffen.

Der Verstoß gegen die Leinenpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 5000€ geahndet werden kann.

Sonderfall Alte Bult

Das Gelände Alte Bult (zwischen Bischofsholer Damm und Bismarckbahnhof) ist ein Sonderfall: Hier handelt es sich nicht um eine ausgewiesene Hundeauslauffläche! Genau betrachtet ist hier also ganzjährig kein genereller Freilauf der Hunde erlaubt! Auf der Alten Bult dürfen auch Hunde, die eine Leinenpflichtbefreiung haben, nur außerhalb der Brut- und Setzzeit frei laufen. Da die alte Bult als freie Landschaft gilt, gilt hier der landesweite niedersächsische Leinenzwang und nicht die – nur für Hannover geltende – Leinenpflichtbefreiung während der Brut- und Setzzeit.

Wenngleich hier seitens der Stadt die Einhaltung einer Leinenpflicht kaum kontrolliert zu werden scheint, kann der Freilauf dennoch teuer werden. Denn hier werden durch die Polizei Kontrollen durchgeführt. Diese Kontrollen finden erfahrungsgemäß verstärkt in der Brut- und Setzzeit statt. Oft als Reiterpatrouille unterwegs, fallen den Polizisten dabei besonders Hunde auf, welche unkontrolliert Pferden hinterherhetzen. Auf der Alten Bult müssen Sie also besonders während der Brut- und Setzzeit vom 01.04. bis 15.07. jeden Jahres mit Kontrollen rechnen, auch wenn es sich das gesamte Jahr über nicht um eine Auslauffläche für Hunde handelt!

Gehwege am Mittellandkanal

Die Wege am Mittellandkanal unterstehen größtenteils dem Wasser- und Schiffahrtsamt. Auf den öffentlich zugänglichen Wegen gilt die Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit. Darüber hinaus kann das Wasser- und Schiffsfahrtsamt im Einzelfall fordern, den frei laufenden Hund anzuleinen. Die so genannte Leinenbefreiung, die für Grünanlagen der Stadt Hannover beantragt werden kann, gilt hier übrigens nicht.

Weitere Informationen zur Anleinpflicht am Mittellandkanal (externer Link).

© Dunia Thiesen-Moussa

 

Links

weiterlesen: Vorschriften für Hundehalter in Niedersachsen

weiterlesen: Zentrales Hunderegister Niedersachsen

weiterlesen: Gefährlicher Hund in Niedersachsen

weiterlesen: Hundehaltung in Hannover

weiterlesen: Befreiung vom Leinenzwang in Hannover

Informationen zu Leinenpflicht und -befreiung in Hannover  (externer Link)

Informationen zur Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit (externer Link)

Eine Übersicht über Hundeauslaufflächen in Hannover, samt Kennzeichnung der Ausnahmen während der Brut- und Setzzeit (externer Link)

Informationen des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Anleinregelung in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit in Niedersachsen (externer Link)

Name
Dr. med. vet. Dunia Thiesen-Moussa
Fachtierärztin für Tierverhalten, Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie
Über mich
Nach mehrjähriger Leitung der verhaltensmedizinischen Sprechstunde der Tierärztlichen Hochschule Hannover betreibe ich die Tierärztliche Praxis für Kleintierverhalten und die Hundeschule Kleintierverhalten.
Mein Motto
Wissen schützt Tiere
Tätigkeiten
Verhaltenstherapie, Hundetraining, Referententätigkeiten, Gutachterin in Wesenstests, Prüferin des D.O.Q.-Tests 2.0, Prüferin der Sachkundeprüfung nach §3 NHundG, Mitglied der Prüfungskommission zur Zertifizierung von Hundetrainern durch die Tierärztekammer Niedersachsen, externe Sachverständige für Fachgespräche zur Erlaubnispflicht nach §11 TierSchG

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