Vor dem Landgericht Duisburg klagte ein Mann, der seine Katze im Dezember 2009 einschläfern ließ. Die Tierärztin hatte ihn gebeten, die Katze während der Behandlung festzuhalten. Als die Tierärztin die Spritze ansetzte, biss die Katze den Halter in Zeigefinger und kleinen Finger der rechten Hand. Die Bisswunde entzündete sich und der Mann verbrachte 14 Tage in einer Klinik. Der Katzenhalter verklagte die Tierklinik und die behandelnde Tierärztin auf die Behandlungskosten und 7000€ Schmerzensgeld.
Der Beschluss des Gerichts fiel folgendermaßen aus: Der Halter sei durch das Festhalten der Katze während der Behandlung zum Helfer geworden. Denn wer bei einer Dienstleistung hilft, sei in diesem Moment einem Beschäftigten gleichzustellen. Somit handelt es sich um einen Arbeitsunfall. Die Haftung trägt damit die Versicherung des Arbeitgebers, in diesem Fall die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Die Versicherung haftet allerdings nur für die entstandenen Kosten. Einen Anspruch auf Schmerzensgeld hat der Katzenhalter somit nicht (Landgericht Duisburg, Aktenzeichen 2 O 89/11).