Ein wegweisendes Urteil zu Qualzüchtungen ist vom Verwaltungsgericht Berlin erteilt worden.
Qualzucht im Tierschutzgesetz
Das Tierschutzgesetz verbietet es in §11b, Wirbeltiere zu züchten, denen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßgen Gebrauch fehlen oder die für sie untauglich sind. Außerdem dürfen durch die Zucht keine Schmerzen, Leiden oder Schäden verursacht werden. Die zuständige Behörde kann für eine Verhinderung der weiteren Vermehrung das Unfruchtbarmachen der Tiere anordnen.
Canadian-Sphinx-Kater soll kastriert werden
Dies hatte das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt des Bezirksamts Spandau im Falle einer Züchterin von Canadian-Sphinx-Katzen (sog. Nacktkatzen) getan und die Kastration eines Katers angeordnet. Nacktkatzen, die keine Tasthaare aufweisen, fehlt ein wichtiges Sinnesorgan. Die Nacktkatzen-Züchterin klagte gegen diese Auflage. Die 24. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin schaltete einen tierärztlichen Gutachter ein und wies am 23.09.2015 die Klage ab (VG 24 K 202.14) mit der Begründung, das Fehlen der Tasthaare als wichtiges Sinnesorgan für Orientierung und Kommunikation sei als Schaden und Leiden anzusehen.
Eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Belin-Brandenburg ist zugelassen.
© Dunia Thiesen-Moussa