Sachkunde schützt Hunde vor Halter

Bei begründeten Zweifeln an den erforderlichen Kenntnissen zur Haltung von Hunden kann das Veterinäramt einen Hundehalter dazu zwingen, sich durch das erfolgreiche Absolvieren einer Sachkundeprüfung das erforderliche Wissen anzueignen – oder ihm seinen Hund entziehen.

 

Wissen versus Gewalt

Sachkunde vermittelt Kenntnisse für artgerechten Umgang mit Hunden

Im vorliegenden Fall bestand gegen den Halter zweier Schäferhunde der Verdacht, seine Hunde zu treten und zu schlagen. Bei Kontrollbesuchen stellte die Amtstierärztin stark ängstliches Verhalten der Hunde gegenüber dem Hundehalter fest, durch welches sie auf nicht artgerechten Umgang des Halters mit seinen Tieren schloss. Daraufhin erteilte die Behörde dem Hundehalter die Auflage, einen Sachkundenachweis in Theorie und Praxis erfolgreich abzulegen, um Kenntnisse im richtigen Umgang mit Hunden zu erlangen. Der Halter zog gegen diese Anordnung vor Gericht und bekam in erster Instanz recht. In zweiter Instanz hob das Oberverwaltungsgericht dieses Urteil am 15.Oktober 2012 jedoch auf (OVerwG Lüneburg, Az.: 11 ME 234/12).

Wer nicht lernt, verliert seinen Hund

Damit ist die Tierschutzbehörde befugt, einem Hundehalter die Anordnung aufzugeben, Sachkunde in Theorie und Praxis zu erlangen, wenn Zweifel daran bestehen, dass dieser über die nach Tierschutzgesetz erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur angemessenen Haltung und Pflege seiner Hunde verfügt. Andernfalls können die Hunde behördlich entzogen werden. Durch die Sachkundeprüfung erlernt der Hundehalter neben dem richtigen Umgang mit dem Hund auch das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen.

 

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weiterlesen: Vorschriften für Hundehalter in Niedersachsen

Name
Dr. med. vet. Dunia Thiesen-Moussa
Fachtierärztin für Tierverhalten, Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie
Über mich
Nach mehrjähriger Leitung der verhaltensmedizinischen Sprechstunde der Tierärztlichen Hochschule Hannover betreibe ich die Tierärztliche Praxis für Kleintierverhalten und die Hundeschule Kleintierverhalten.
Mein Motto
Wissen schützt Tiere
Tätigkeiten
Verhaltenstherapie, Hundetraining, Referententätigkeiten, Gutachterin in Wesenstests, Prüferin des D.O.Q.-Tests 2.0, Prüferin der Sachkundeprüfung nach §3 NHundG, Mitglied der Prüfungskommission zur Zertifizierung von Hundetrainern durch die Tierärztekammer Niedersachsen, externe Sachverständige für Fachgespräche zur Erlaubnispflicht nach §11 TierSchG

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