Steuervorteil für Haustierbetreuung im eigenen Haushalt

Wer sein Haustier im eigenen Haushalt betreuen oder versorgen lässt, kann die Kosten hierfür in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen.

Ermäßigung bei Betreuung einer Hauskatze

Im vorliegenden Fall hatten Katzenhalter geklagt, die für die Betreuung ihres Tieres während eigener Abwesenheit 302,90€ im Jahr 2012 gezahlt hatten. Das Finanzamt lehnte eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen ab. Dabei verwies es auf ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen, welches eine Steuerermäßigung für Tierbetreuungs-, -pflege- und -arztkosten ausschließt. Das Finanzgericht Düsseldorf entschied anders: mit Urteil vom 4. Februar 2015 (Az.: 15 K 1779/14 E) (externer Link) erkannte es die Tierbetreuungskosten als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen an und widersprach damit der Auffassung der Finanzverwaltung.

Haushaltsnahe Dienstleistung

Der Begriff haushaltsnahe Dienstleistung ist gesetzlich nicht näher bestimmt. Im Allgemeinen zählen hierzu hauswirtschaftliche Verrichtungen, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen.

Hierzu zählen nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf auch Leistungen, die ein Steuerpflichtiger für die Versorgung und Betreuung des in seinen Haushalt aufgenommenen Haustiers erbringt. Dies gelte für alle Tiere, egal welcher Art, die im Haushalt des Halters leben. Zur Betreuung und Versorgung zählen Tätigkeiten wie Reinigung, Versorgung mit Futter und Wasser, sowie Beschäftigung des Tieres.

€4000,- Ermäßigung möglich

Voraussetzung ist, dass die Betreuung im eigenen Haushalt erfolgt. Leistungen, die nicht im eigenen Haushalt erfolgen, z.B. das Gassigehen oder die Betreuung in Tierpensionen, werden nicht anerkannt. Zudem muss eine Rechnung gestellt und der Betrag überwiesen werden.

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können die Steuerschuld um 20 Prozent der Kosten, bzw, maximal 4000€ pro Jahr senken.

Eine Revision zum Bundesfinanzhof ist zugelassen.

© Dunia Thiesen-Moussa

Name
Dr. med. vet. Dunia Thiesen-Moussa
Fachtierärztin für Tierverhalten, Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie
Über mich
Nach mehrjähriger Leitung der verhaltensmedizinischen Sprechstunde der Tierärztlichen Hochschule Hannover betreibe ich die Tierärztliche Praxis für Kleintierverhalten und die Hundeschule Kleintierverhalten.
Mein Motto
Wissen schützt Tiere
Tätigkeiten
Verhaltenstherapie, Hundetraining, Referententätigkeiten, Gutachterin in Wesenstests, Prüferin des D.O.Q.-Tests 2.0, Prüferin der Sachkundeprüfung nach §3 NHundG, Mitglied der Prüfungskommission zur Zertifizierung von Hundetrainern durch die Tierärztekammer Niedersachsen, externe Sachverständige für Fachgespräche zur Erlaubnispflicht nach §11 TierSchG

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

kleintierverhalten.eu