Besitzer haften für Ihre Tiere – auch für eventuell eintretende Folgeschäden. Im vorliegenden Fall hatte der Halter mit seiner Katze Urlaub in einem Hotel gemacht. Die Katze büxte aus und biss einen anderen Hotelgast, der versuchte, die Katze einzufangen.
Die Katze saß in der Mitte des Zimmers als der Urlaubsgast in sein Hotelzimmer zurückkam. Sie war vermutlich über die geöffnete Balkontür eingedrungen und lies sich nicht aus dem Zimmer jagen. Als der Gast sie schließlich doch zu fassen bekam, biss die Katze zu.
Der Biss musste ärztlich versorgt und operiert werden. Der Gast erhielt von der Versicherung des Katzenbesitzers Schadensersatz und Schmerzensgeld. Nach einer Entscheidung des Landesgerichts Bielefeld muss der Katzenbesitzer zudem auch für Folgeschäden aufkommen, da im vorliegenden Fall eine gewisse Wahrscheinlichkeit bestehe, dass die Verletzung zu weiteren Schäden führe (Landgericht Bielefeld, Az.:21S38/11) (externer Link).