Tierschutzgesetz – Neuerungen zum 01.08.2014

Mit dem 01.August 2014 sind neue Regelungen des Tierschutzgesetzes in Kraft getreten. Neben der Erlaubnispflicht für die gewerbliche Hundeausbildung gelten auch für den Handel mit Wirbeltieren neue Erlaubnis- und Informationspflichten. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Haustiere für Sie zusammengefasst.

Zweck des Tierschutzgesetzes

Das Tierschutzgesetz dient dazu, „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.“ (§1 TSG). Die zuletzt im Juli 2013 geänderte Fassung des Tierschutzgesetzes führt einige Neuerungen ein, die zum 01.08.2014 in Kraft treten.

§11 Tierschutzgesetz – neue Erlaubnispflichten

§11 TSG regelt Erlaubnispflichten für Zucht, Halten von Tieren und Handeln mit Tieren. Unter diese Erlaubnispflicht fielen bisher u.a. Betreiber von Tierheimen oder Zoologischen Gärten, Ausbilder von Hunden zu Schutzzwecken und Veranstalter von Tierbörsen. Seit dem 01.08.2014 gilt eine Erlaubnispflicht auch für Personen, die

„…5. Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermitteln,…“

„…8. f) für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten…“

§11 (1) TSG

Personen, die mit Wirbeltieren handeln und diese nach Deutschland einführen, benötigen nun eine Erlaubnis. Dies soll sicherstellen, dass Händler und Verkäufer über die dazu erforderliche Sachkunde verfügen. So soll verhindert werden, dass die Tiere unnötigem Stress oder unnötigen Leiden ausgesetzt sind. Auf diese Weise sollen unseriöse Verkäufe, z.B. Welpenhandel aus dem Kofferraum, eingedämmt werden.

Ebenfalls erlaubnispflichtig nach §11 TSG ist seit dem 01. August 2014 die gewerbsmäßige Hundeausbildung. Auch diese Erlaubnispflicht soll ein Mindestmaß an Sachkunde einführen. Jedoch wird 8. f) derzeit nur auf die Betreiber von Hundeschulen bezogen, nicht auf angestellte Hundetrainer und nicht auf Hundetrainer in Hundevereinen.

Informationspflicht (neu)

Bei der Abgabe von Wirbeltieren muss der Verkäufer nach §21 TSG (5) seit dem 01.08.2014 schriftliche Informationen zu den wesentlichen Bedürfnissen des Tieres mitgeben. Auch dies soll dazu beitragen, dass das Tier in sachkundige Hände gelangt, und seinen arteigenen Bedürfnissen und Ansprüchen entsprechend gehalten wird. Zu den Wirbeltieren (Vertebrata) zählen alle Tiere mit einer Wirbelsäule, also auch Haustiere wie Hunde, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Reptilien, Vögel oder Fische.

§3 Tierschutzgesetz – Verbote (neu)

§3 Tierschutzgesetz regelt Verbote in der Tierhaltung. Neu sind hier das Verbot der Verlosung von Tieren, sowie das Verbot der Zoophilie:

„Es ist verboten,…

12. ein Tier als Preis oder Belohnung bei einem Wettbewerb, einer Verlosung, einem Preisausschreiben oder einer ähnlichen Veranstaltung auszuloben,

13. ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen.“

§3 TSG

Wissen schützt Tiere

Ob die neuen Sachkunde- und Informationspflichten den Schutz der Tiere tatsächlich verbessern, wird sich zeigen. In jedem Fall sind sie ein Schritt in die Richtung, die auch kleintierverhalten.eu verfolgt: Wissen schaffen und Tiere schützen. Denn nur wer die Bedürfnisse von Tieren kennt, kann artgerecht mit ihnen umgehen und so der Verantwortung gerecht werden, die wir Menschen Tieren gegenüber tragen. Darum lautet unser Motto auch: Wissen schützt Tiere.

© Dunia Thiesen-Moussa

 

Name
Dr. med. vet. Dunia Thiesen-Moussa
Fachtierärztin für Tierverhalten, Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie
Über mich
Nach mehrjähriger Leitung der verhaltensmedizinischen Sprechstunde der Tierärztlichen Hochschule Hannover betreibe ich die Tierärztliche Praxis für Kleintierverhalten und die Hundeschule Kleintierverhalten.
Mein Motto
Wissen schützt Tiere
Tätigkeiten
Verhaltenstherapie, Hundetraining, Referententätigkeiten, Gutachterin in Wesenstests, Prüferin des D.O.Q.-Tests 2.0, Prüferin der Sachkundeprüfung nach §3 NHundG, Mitglied der Prüfungskommission zur Zertifizierung von Hundetrainern durch die Tierärztekammer Niedersachsen, externe Sachverständige für Fachgespräche zur Erlaubnispflicht nach §11 TierSchG

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