Urlaub mit dem Hund

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Ist eine Reise geplant, müssen sich Hundehalter überlegen, ob Sie den Hund zuhause versorgen lassen, ihn anderweitig unterbringen, oder ihn mit in den Urlaub nehmen. Dabei gilt es nicht nur Einreisebestimmungen und Unterbringung, sondern auch für die Reise einiges zu beachten.

Reise im Auto

Den Hund an Autofahrten gewöhnen

Für längere Reisen im Auto sollte der Hund bereits an das Autofahren gewöhnt sein. Dazu sollten Sie ihn zuvor durch zunehmend längere Autofahrten auf die Reise vorbereiten. Um den erwünschten Gewöhnungseffekt zu erzielen, darf die Fahrt dabei nie so lange sein, dass der Hund im Auto unruhig wird. Ist der Hund im Auto unruhig oder steigt er nicht freiwillig in das Auto ein, besteht die Möglichkeit, ihm durch spezielle Trainingsmaßnahmen Freude am Autofahren zu vermitteln. Am angenehmsten für Sie und für Ihren Hund ist es, wenn Sie den Hund bereits im Welpenalter an Autofahrten gewöhnt haben.

Wird dem Hund beim Autofahren übel, können Antiemetika vom Tierarzt für Abhilfe sorgen. In diesem Fall sollten die Hunde 12h vor der Fahrt das letzte Mal fressen und auf langen Reisen sollten sie möglichst mehrere kleine Mahlzeiten einnehmen anstatt einer großen Mahlzeit.

Sicherungspflicht für Hunde im Auto

Im Auto besteht Sicherungspflicht für Hunde. Wird der Hund nicht ausreichend gesichert, kann ein Bußgeld verhängt werden, und im Falle eines Unfalls kann dem Hundehalter sogar, unabhängig vom Unfallhergang, eine Mitschuld gegeben werden. Fehlend oder ungenügend gesicherte Hunde während der Autofahrt stellen ein hohes Verletzungsrisiko dar für Hund und Mensch.

Zur Sicherung im Sitzbereich eignen sich spezielle Gurtsysteme für die Rückbank. Kleine Hunde dürfen auch in einer Box auf dem Fahrzeugboden befördert werden. Bei der Beförderung im Laderaum muss dieser durch ein stabiles Trenngitter abgetrennt werden. Ein einfaches Trennnetz reicht nicht aus. Empfehlenswert ist auch beim Transport im Laderaum eine Box für den Hund. Ist der Hund an diese Box entsprechend gewöhnt worden, so stellt auch ein längerer Aufenthalt in der Box für den Hund keine Belastung dar. Diese Box können Sie speziell für Autofahrten trainieren oder Sie bieten dem Hund die Box auch zuhause als Schlafplatz an.

Der ADAC bietet eine Übersicht über Hundetransport-Systeme für das Auto: Hundetransport-Systeme im Vergleich des ADAC (externer Link)

Der Hund braucht Pausen

Achten Sie während der Reise darauf, ausreichend Pausen zum Trinken und zum Bewegen zu machen. Im Sommer sollten längere Autofahrten möglichst zu einer kühlen Tageszeit stattfinden. Im Auto muss für ausreichend Frischluft und angenehme Lufttemperaturen gesorgt sein. Für den unbeaufsichtigten Aufenthalt im Auto ist dies in der Tierschutzhundeverordnung vorgeschrieben (externer Link). Daher darf der Hund in der Sommerhitze ebenso wie in starker Winterkälte nie längere Zeit im Auto zurückgelassen werden! Zu beachten ist insbesondere die schnelle Hitzeentwicklung in Fahrzeugen. Wann und wie Sie als Passant eingreifen dürfen wenn Sie einen Hund mit drohender Überhitzung in einem geschlossenen Fahrzeug vorfinden ist nachzulesen unter Deutscher Bußgeldkatalog –> Hitzetod im Auto (externer Link).

Autofähre

Bei Reisen mit der Fähre sind die Beförderungsbedingungen des Anbieters zu erfragen. So kann z.B. vorgeschrieben sein, dass der Hund im Auto verbleiben muss oder in eine spezielle Box verladen wird.

 

Reise mit der Bahn

Bei einer Bahnreise mit Hund sind die Bestimmungen des jeweiligen Bahnunternehmens zu beachten.

Hunde in der Deutschen Bahn

Die Deutsche Bahn sieht für mitreisende Hunde generell einen Leinen- und Maulkorbzwang vor. Ausgenommen hiervon sind Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde. Kleine Hunde bis zur Größe einer Hauskatze dürfen in einer Tasche kostenlos transportiert werden. Größere Hunde zahlen den Kinderfahrpreis. Bei Reisen mit Länder-Tickets und dem Schönes-Wochenende-Ticket gelten entgeltpflichtige Hunde als Person/Erwachsener. Sitzplatzreservierung können für Hunde nicht vorgenommen werden. Ebenso können für Hunde keine Online-Tickets zum Selbstausdruck gebucht werden. Möglich ist bei Online-Buchung der Postversand der Fahrkarte für den Hund mit der Angabe, dass ein Kind im Alter von 6-14 Jahren ohne Begleitung verreist. Für Reisen im CityNightLine und im DB Autozug gelten spezielle Regelungen.

Reise mit dem Flugzeug

Bei einer Flugzeugreise sollten Sie gut abwägen, ob Sie den Hund mitnehmen oder zuhause betreuen lassen möchten. Verladung, Flugzeuglärm, Flugturbulenzen und Temperaturwechsel können für den Hund eine große Belastung darstellen. Zudem sind die Hunde während der Flugreise mehrere Stunden ohne Futter, Wasser und Bewegungsmöglichkeit.

Die exakten Bedingungen für die Beförderung von Hunden sind bei der jeweiligen Fluggesellschaft zu erfragen. Ein Vergleich der Bedingungen kann sich lohnen. Bei einigen Anbietern, sowie bei bestimmten Tarifen, kann die Mitnahme von Hunden grundsätzlich ausgeschlossen sein.

Kleine Hunde in der Kabine

In der Flugkabine dürfen nur Hunde bis zu einem Gewicht von 6-8 Kilogramm Körpergewicht (variiert je nach Anbieter) mitreisen. Die Hunde müssen dabei in einer wasserundurchlässigen und bissfesten Box transportiert werden, welche bestimmte Maße nicht überschreiten darf (z.B.55x40x20cm). In der Regel wird die Box unter dem Sitz transportiert und der Hund darf während des Fluges die Box nicht verlassen.

Große Hunde im Frachtraum

Größere Hunde reisen im Frachtraum in einem Behältnis, welches den Bestimmungen der IATA (International Air Transport Association) entsprechen muss. Dazu geeignet ist eine geschlossene, auslauf- und ausbruchsichere, wasserdichte und ausreichend belüftete Box. In der Box muss das Tier bequem liegen, sitzen, stehen und sich umdrehen können. Zudem muss die Box über von außen befüllbare Futter-und Wasserbehälter verfügen. Zwölf Stunden vor Reisebeginn sollte der Hund nicht mehr fressen, um Erbrechen zu vermeiden. Bei langen Flügen kann die Versorgung des Tieres mit dem Flugpersonal abgesprochen werden. Hierzu können Sie Futter Ihres Hundes mitgeben. Eine saugfähige Unterlage in der Box ist empfehlenswert. Durch Buchung von Direktflügen können Sie zusätzlichen Verladestreß für den Hund vermeiden. Von außen sollte die Box mit dem Aufkleber „Lebende Tiere“ in verschiedenen Sprachen sichtbar beklebt werden. Es ist zudem empfehlenswert, die Oberseite der Box deutlich als solche zu markieren. In einer Klarsichthülle sollten die relevanten Informationen zum Hund von außen an der Box befestigt werden (Kopie von Impfpass und Einreiseunterlagen, Ihre Kontaktdaten am Urlaubsort und zuhause, Daten und Informationen zum Tier). Diese Papiere plus Foto des Hundes sollten auch Sie mit sich führen, um sich ggf. als Besitzer des Hundes ausweisen zu können.

Da die Anzahl von Hunden pro Flug begrenzt ist, empfiehlt sich eine rechtzeitige Buchung. Der Reisestress kann deutlich gemildert werden, wenn die Box dem Hund bereits über längere Zeit vertraut ist. Beruhigungsmittel sind mit Vorsicht zu genießen, da sie u.a. die Fähigkeit zur Thermoregulation herabsetzen und, insbesondere bei Fehldosierung, die Schreckhaftigkeit des Hundes erhöhen können.

Ausgenommen von den erläuterten Regelungen sind Blindenhunde und Behindertenbegleithunde, welche in der Regel kostenlos im Fluggastraum mitreisen dürfen.

Rechtsvorgaben bei Grenzübertritt

Die rechtlichen Regelungen, die Sie bei Reisen mit Grenzübertritt zu beachten haben, sind im Artikel Vorschriften zu Reise mit Heimtieren ab dem 30.12.2014 zusammengefasst.

© Dr. med. vet. Dunia Thiesen-Moussa

Name
Dr. med. vet. Dunia Thiesen-Moussa
Fachtierärztin für Tierverhalten, Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie
Über mich
Nach mehrjähriger Leitung der verhaltensmedizinischen Sprechstunde der Tierärztlichen Hochschule Hannover betreibe ich die Tierärztliche Praxis für Kleintierverhalten und die Hundeschule Kleintierverhalten.
Mein Motto
Wissen schützt Tiere
Tätigkeiten
Verhaltenstherapie, Hundetraining, Referententätigkeiten, Gutachterin in Wesenstests, Prüferin des D.O.Q.-Tests 2.0, Prüferin der Sachkundeprüfung nach §3 NHundG, Mitglied der Prüfungskommission zur Zertifizierung von Hundetrainern durch die Tierärztekammer Niedersachsen, externe Sachverständige für Fachgespräche zur Erlaubnispflicht nach §11 TierSchG

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