Seit dem 30.12.2014 wird die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 umgesetzt, welche Änderungen für die Einreise von Heimtieren mit sich bringt. Ziel ist der Schutz vor Einschleppung und Verbreitung von Tollwut. Für Reisen mit Hund, Katze und Frettchen gilt es Folgendes zu beachten.
Gültige Tollwut-Impfung für Welpen
Ein gültiger Tollwutimpfschutz ist erforderlich, um Welpen aus anderen Mitgliedstaaten nach Deutschland zu verbringen oder aus Drittländern nach Deutschland einzuführen. Da die Tollwutimpfung erst im Alter von 12 Wochen erfolgt und eine anschließende Frist von 21 Tagen zur Ausbildung des Impfschutzes eingehalten werden muss, dürfen Welpen erst im Alter von 15 Lebenswochen einreisen. Gleiches gilt für die Durchreise von Welpen.
Heimtierausweis und Kennzeichnung
Hunde, Katzen und Frettchen müssen von einem EU-Heimtierausweis begleitet sein. Aus diesem Ausweis gehen neben Angaben zum Besitzer auch die eindeutige Kennzeichnung des Tieres und der Tollwutimpfschutz hervor. Als eindeutige Kennzeichnung ist für Tiere, die ab dem 03.07.2011 gekennzeichnet wurden, nur noch der Mikrochip gültig.
Maximal fünf Tiere
Die Tiere müssen von einer verantwortlichen Person begleitet werden.
Pro Person dürfen maximal fünf Tiere mitgeführt werden. Eine Ausnahme hiervon ist möglich für Wettbewerbe, Sportveranstaltungen und Ausstellungen, sofern die Tiere ein Mindestalter von sechs Monaten haben und ein schriftlicher Nachweis über die Registrierung zu einer entsprechenden Veranstaltung mitgeführt wird. Es darf keine Handelsabsicht bestehen. Für die Einreise zu Handelszwecken, bzw. die Einreise mit mehr als fünf Tieren sind weiterhin die Vorschriften der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung zu beachten.
Einreisebestimmungen
Bei der Einreise aus gelisteten Drittländern ist zudem eine Tiergesundheitsbescheinigung erforderlich.
Für die Einreise aus nicht gelisteten Drittländern gilt zusätzlich folgendes: Zusätzlich zu obigen Angaben muss bei einem autorisierten Tierarzt eine Blutuntersuchung auf Antikörper gegen Tollwut durchgeführt werden. Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach einer Tollwut-Impfung und mindestens drei Monate vor der Einreise erfolgen. Die Einreise von Jungtieren aus einem nicht-gelisteten Drittland ist daher erst im Alter von sieben Monaten möglich:
Tollwutimpfung nach 12 Wochen + Blutentnahme 30 Tage nach Impfung + 3 Monate Wartefrist = 7 Lebensmonate
Für die Wiedereinreise eines Hundes in die EU gilt die Drei-Monats-Frist nicht, sofern vor seiner Ausreise genügend Antikörper gegen Tollwut nachgewiesen wurden und das Ergebnis der Blutuntersuchung im Heimtierausweis vermerkt ist.
Ausnahmefälle sind grundsätzlich möglich.
Weitere Informationen zu den Vorschriften zur Einreise von Heimtieren (externer Link), sowie zum Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU (externer Link) stellt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf seiner Homepage zur Verfügung.
Links
Vorschriften zur Einreise von Heimtieren (externer Link)
Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU (externer Link)