Unter animal hoarding versteht man das krankhafte Sammeln und Halten von Tieren. Dass diese tierschutzwidrige Tierhortung nichts mit Tierliebe zu tun hat, versteht sich von selbst. Zum Schutze der Tiere kann das zuständige Veterinäramt dem Tierhalter die Tiere wegnehmen und veräußern oder verwerten.
Wer ein Tier hält oder betreut, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Werden z.B. viele Katzen auf engem Raum gehalten und sind eine erhebliche Vernachlässigung und die Entwicklung schwerwiegender Verhaltensstörungen der Tiere nachzuweisen, können die Katzen dem Halter fortgenommen und veräußert werden.
In einem Fall handelte es sich dabei um 90 Katzen, die in einer 85 Quadratmeter großen Wohnung gehalten wurden. Nach mehrfachen Kontrollen durch die zuständigen Veterinäre trat seitens der Halter keine Veränderung der Haltungsbedingungen ein. Auch eine Reduzierung des Bestands wurde abgelehnt.
Daraufhin ordnete der Landkreis die Fortnahme und Veräußerung der Tiere an. Diese Tiere dürften laut Rechtssprechung auch der Verwertung zugeführt werden, da die weitere Versorgung und Pflege der Tiere unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde (VerwG Hannover, Az.:11B4036/12).
Link zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Hannover (externer Link)