Sozialisation wichtiger als Quarantäne

Auch vor Erreichen eines Impfschutzes darf ein Welpen Kontakt zu anderen Tieren und Menschen haben und muss nicht in Quarantäne gehalten werden, entschied das Oberlandesgericht Koblenz mit Urteil vom 13.12.2018 (Aktenzeichen 1 U 262/18) (externer Link).

Welpe an Parvovirose erkrankt

Im vorliegenden Fall war der Welpe wenige Tage nach der Übernahme von der Züchterin an Parvovirose erkrankt und wurde drei Wochen stationär behandelt. Die Behandlungskosten beliefen sich auf 6502,87€. Der Halter des Welpen klagte auf Erstattung der Behandlungskosten durch die Züchterin.

Die Züchterin hatte die Welpen entsprechend der tierärztlichen Empfehlungen impfen lassen. Der Welpe hatte vor der Übergabe andere Hunde auf einem fremden Grundstück besucht. Womöglich hatte er sich dort angesteckt.

Kontakt zu anderen Tieren und Menschen wichtig

Das Landgericht Mainz hatte die Klage des Welpenhalters zuvor abgewiesen mit der Begründung, die Züchterin habe bei der Aufzucht der Welpen die ihr obliegende Sorgfalt beachtet. Dies bestätigte auch das Oberlandesgericht mit seinem Urteil.

Die Züchterin habe alle vorgeschriebenen Tierarzttermine wahrgenommen und die Impfungen nach tierärztlichem Rat durchgeführt, auch die Impfung gegen Parvovirose. Die Welpen auf einem fremden Grundstück laufen zu lassen sei der Züchterin nicht vorzuwerfen, sofern keine besonderen Gefahren, z.B. Anhaltspunkte für eine Ansteckungsgefahr, vorliegen. Es erscheine sinnvoll, die Welpen frühzeitig zu sozialisieren, also an den Kontakt mit anderen Tieren und Menschen zu gewöhnen. Die Klage wurde daher abgewiesen.

Name
Dr. med. vet. Dunia Thiesen-Moussa
Fachtierärztin für Tierverhalten, Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie
Über mich
Nach mehrjähriger Leitung der verhaltensmedizinischen Sprechstunde der Tierärztlichen Hochschule Hannover betreibe ich die Tierärztliche Praxis für Kleintierverhalten und die Hundeschule Kleintierverhalten.
Mein Motto
Wissen schützt Tiere
Tätigkeiten
Verhaltenstherapie, Hundetraining, Referententätigkeiten, Gutachterin in Wesenstests, Prüferin des D.O.Q.-Tests 2.0, Prüferin der Sachkundeprüfung nach §3 NHundG, Mitglied der Prüfungskommission zur Zertifizierung von Hundetrainern durch die Tierärztekammer Niedersachsen, externe Sachverständige für Fachgespräche zur Erlaubnispflicht nach §11 TierSchG

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