Gutachten

Ein Gutachten ist eine allgemein als neutral geltende Beschreibung eines Sachzustands. Es wird auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Erstellung ermittelbaren Tatsachen erstellt und führt gegebenenfalls zu einer Schlussfolgerung. Die Schlussfolgerung des Gutachtens kann den Erwartungen des Auftragsgebers widersprechen.

Der finanzielle Aufwand bei der Erstellung eines Gutachtens richtet sich nach dem Arbeitsaufwand und der Art des Gutachtens.

Zur Erstellung eines aussagekräftigen Gutachtens ist es essentiell, dass Videomaterial vorliegt, auf dem das Tier in Situationen zu beobachten ist, welche für die Fragestellung relevant sind. In den meisten Fällen ist auch die direkte Beobachtung des Tieres erforderlich.

 

Erstellung:

Die Erstellung eines Gutachtens erfolgt im Zusammenhang mit einer konkreten Fragestellung. Um ein aussagekräftiges Gutachten zu erhalten, sollte entsprechendes Videomaterial vorliegen. Der Arbeitsaufwand variiert je nach Gutachten.

 

Anwendungsmöglichkeiten:

Eine besondere Form von Gutachten ist der Niedersächischen Wesenstest. Hierbei handelt es sich um einen standardisierten Test, den in Niedersachsen alle Hunde absolvieren müssen, wenn sie von der zuständigen Behörde nach einem gemeldeten Vorfall als gefährlich eingestuft wurden. Bitte folgen Sie dem Link für weitere Informationen zum Niedersächischen Wesenstest.

In anderen Fällen wird nach einem gemeldeten Vorfall vom zuständigen Amt ein Gutachten über das Wesen des Hundes angefordert. Hierbei werden verschiedene individuell angepasste Testsituationen getestet. Gutachten werden mitunter auch von den zuständigen Ämtern angefordert, um die Eignung eines Hundes für den Einsatz zu sozialen oder therapeutischen Zwecken zu überprüfen, z.B. für Hunde, die in Kindertagesstätten, Schulen oder Seniorenheimen mit fremden Menschen interagieren.

Auch für Versicherungen können Gutachten benötigt werden, z.B. zur Bestimmung der Rassezugehörigkeit eines Tieres oder zur Ursache von Verhaltensproblemen. Gelegentlich wird auch ein Gutachten für den Zuchtverein benötigt, z.B. zur Dokumentation der Erfüllung von Rassemerkmalen oder zur Bescheinigung des Ausschlusses unerwünschter Eigenschaften. Auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen werden neutrale Sachverständige eingesetzt, z.B. bei Streitigkeiten zwischen Hundehaltern zur Ursache einer Beißerei, bei Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer oder zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes.

 

Kosten:

Die Kosten sind abhängig von der Art des Gutachtens und dem mit der Erstellung verbundenen Aufwand und werden entsprechend der Gebührenordnung für Tierärzte berechnet.

 

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