Niedersächsische Sachkundeprüfung

Die Niedersächsische Sachkundeprüfung ist eine zur Überprüfung der Sachkunde von Hundehaltern in Niedersachsen entwickelte Sachkundeprüfung. Diese Prüfung ist zurzeit nur in Niedersachsen anerkannt. Die Prüfung wird von behördlich anerkannten Prüfern abgenommen. Eine Liste der anerkannten Prüfer wird vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereit gestellt. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil.

 

Theoretische Prüfung:

Die theoretische Prüfung wird vor der praktischen Prüfung abgelegt. In Niedersachsen muss der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung bereits vor Anschaffung eines Hundes erfolgen.

Der theoretische Prüfungsteil beinhaltet 35 Single-Choice-Fragen aus den fünf Themengebieten: Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts, Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden, Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden, Erziehen und Ausbilden von Hunden, Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden. Von vier vorgegebenen Antwortmöglichkeiten ist jeweils nur eine Antwortmöglichkeit richtig. Zur Beantwortung stehen 45 Minuten zur Verfügung.

Die theoretische Prüfung kann wahlweise in Papierform oder elektronisch durchgeführt werden.

Prüflinge, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, dürfen einen Dolmetscher zur Prüfung hinzuziehen.

Die erfolgreiche Beantwortung der Fragen erfordert 26 richtige von 35 möglichen Antworten und jeweils mindestens 50% richtige Antworten pro Themengebiet.

Die theoretische Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

Wir haben unter Links ein Muster der theoretischen Prüfung sowie Beispielfragen verlinkt.

 

Praktische Prüfung:

Die praktische Prüfung muss innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abgelegt werden.

Sie können die praktische Prüfung bei uns mit Ihrem Hund ablegen, wenn er mindestens acht Monate alt ist.

Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt circa 60 Minuten.

Die praktische Prüfung besteht aus einem Prüfungsteil im Grünbereich und einem Prüfungsteil im städtischen Bereich. Es wird zuerst der Grundgehorsam des Hundes überprüft. Anschliessend muss der Halter zeigen, dass er den Hund sowohl in ablenkungsarmer Umgebung als auch im verkehrsöffentlichen Bereich sicher führen kann und von Diesem keine Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten ausgeht. Die gesamte Prüfung kann angeleint absolviert werden.

Es werden folgende Prüfungsinhalte beurteilt: Grundgehorsam, Leinenführigkeit, Handling des Hundes, Hund-Hund-Kontakt, Hund-Mensch-Kontakt (insbesondere Fußgänger, Jogger, Radfahrer und größere Menschenmengen), Führen des Hundes im Stadtverkehr.

Um in Hannover eine Befreiung von der generellen Leinenpflicht in Park- und Grünanlagen sowie Wäldern im Stadtgebiet beantragen zu können, muss der Prüfungsteil im Grünbereich ohne Leine bestanden werden.

Einen Eindruck von der praktischen Prüfung bei uns vermittelt dieser Artikel in der HAZ.

 

Prüfungstermin

Die theoretische Prüfung können Sie in unseren Räumlichkeiten in Hemmingen und in Lauenau ablegen. Termine zur Prüfung vergeben wir individuell.

Die praktische Prüfung führen wir in Hannover, in Hemmingen und in Lauenau durch. Bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

 

Vorbereitung:

Zur Vorbereitung auf den theoretischen Prüfungsteil sind Fragenkataloge, wie der des BHV-Hundeführerscheins, zur Vorbereitung geeignet. Da es sich dabei um bundesweite Prüfungen handelt, kommen die gesetzlichen Regelungen zu Niedersachsen dort jedoch nicht vor. Diese Regelungen können Sie unserer Internetseite kleintierverhalten.eu im Bereich Hundehaltervorschriften entnehmen.

Die Vorbereitung auf den praktischen Prüfungsteil kann in einer Hundeschule erfolgen. Halter mit Hunden im Alter von der 16. Woche bis zum 9. Lebensmonat werden in unseren Junghundekursen auf die Prüfung vorbereitet. Halter mit Hunden im Alter vom 9. Lebensmonat bis zum 8. Lebensjahr werden in unseren Erziehungskursen vorbereitet. Selbstverständlich bieten wir Prüfungsvorbereitung auch im Einzeltraining an.

 

Vorteile:

In der Stadt Hannover besteht die Möglichkeit, für Ihren Hund eine Ausnahmegenehmigung vom generellen Leinenzwang in Park- und Grünanlagen sowie Wäldern im Stadtgebiet zu beantragen, sofern der Prüfungsteil im Grünbereich ohne Leine bestanden wurde. Das Antragsformular haben wir unter Links verlinkt. Diese Leinenbefreiung gilt nur für das geprüfte Hund-Halter-Team.

 

Links:

Internetseite des Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum nieders. Hundegesetz

Muster einer theoretischen Nieders. Sachkundeprüfung

Beispielfragen zur theoretischen Nieders. Sachkundeprüfung

Liste anerkannter Prüfer der Nieders. Sachkundeprüfung

Artikel in der HAZ zur praktischen Prüfung bei uns

weiterlesen: Befreiung vom Leinenzwang in Hannover

 

Kosten:

Siehe Preisliste

 

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kleintierverhalten.eu