Beschreibung:
Fachgespräche sind Sachkundenachweise nach §11 Tierschutzgesetz für angehende gewerbliche Hundetrainer, Tierpensionsbetreiber, Tiervermittler, Züchter, Gassigeher und mehr. Diese Fachgespräche werden mit dem zuständigen Veterinäramt abgesprochen. Interessenten sollten daher Kontakt zu Ihrem Veterinäramt aufnehmen. Einen Termin bieten wir nur an wenn feststeht dass das jeweilige Veterinäramt diesen Termin anerkennt. Amtsveterinäre wenden sich zur Terminabsprache einfach an uns.
Fachgespräche entsprechen nicht den Zertifizierungsprüfungen für Hundetrainer der Tierärztekammern sondern sind Sachkundenachweise welche vom jeweiligen Veterinäramt als Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz gefordert werden können.
Durchführung:
Die Inhalte und Rahmenbedingungen des Fachgesprächs variieren und orientieren sich an der jeweiligen Tätigkeit. Es kann einen praktischen und einen theoretischen Teil geben.
Kosten:
Die Kosten hängen von Ort und Umfang des Fachgespräches ab und werden im Vorfeld abgesprochen.