Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren vom 12.02.2018 wurden in Thüringen die umstrittenen Rasselisten für Hunde abgeschafft. Hunde gelten nun nur noch individuell nach einem Vorfall und einem Wesenstest als gefährlich. Eine Sachkundeprüfung für nicht als gefährlich geltende Hunde ist freiwillig und kann zu einer Ermäßigung […]