Übernahme eines gefährlichen Hundes in Rheinland-Pfalz

Übernimmt eine Person einen als gefährlich eingestuften Hund von einem Hundehalter, um den Hund vor dem Tierheimaufenthalt zu bewahren, darf die Erlaubnis zur Haltung des gefährlichen Hundes versagt werden, wenn der bisherige Hundehalter dabei eine Einwirkungsmöglichkeit auf den Hund behält. Vater soll gefährlichen Hund übernehmen Im vorliegenden Fall erwarb ein Mann in Rheinland-Pfalz im Mai 2014 […]

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