Vorschriften für Hundehalter in NRW

Das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz – LHundG NRW) vom 18.12.2002 unterscheidet zwischen gefährlichen Rassen, gefährlichen Individuen, erlaubnispflichtigen Rassen und großen Hunden. Für jede dieser Gruppen sind spezielle Regelungen zu beachten. Pflichten für alle Hundehalter §2 Absatz 1 LHundG NRW besagt, dass alle Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen sind, dass […]

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