In Sachsen gilt das Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG). Hier gilt für einige Hunde aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit eine widerlegbare Gefährlichkeitsvermutung, andere Hunde können aufgrund ihres Verhaltens als gefährlich eingestuft werden. Während für ungefährliche Hunde kaum Vorschriften enthalten sind, gelten für die Haltung gefährlicher Hunde weitreichende Verbote. Die zuständige Behörde ist hier […]