2000 Euro Hundesteuer im Jahr für Kampfhund

Eine unverhältnismäßig hohe Steuer für Hunde bestimmter Rassen ist unzulässig. Dies entschied das Bundesverwaltunggericht Leipzig im Oktober 2014. Dennoch bleibt eine höhere Besteuerung bestimmter Hunderassen generell zulässig. Lenkungssteuer ja, Haltungsverbot nein Im vorliegenden Fall hatten die Halter eines Rottweilers aus der Gemeinde Bad Kohlengrub in Bayern geklagt. In Bayern ist der Rottweiler in der Kategorie […]

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