In Baden-Württemberg ist seit dem 16.August 2000 die „Polizeiverordnung über das Halten von gefährlichen Hunden“ (PolVOgH) in Kraft. Diese so genannte Kampfhundeverordnung definiert Kampfhunde zweier Kategorien sowie gefährliche Hunde. Pflichten für alle Hundehalter Hunde, die nicht als Kampfhund oder als gefährlicher Hund gelten, unterliegen keinen gesonderten Regelungen. Lediglich Haltung und Ausbildung mit dem Ziel gesteigerter […]