Kein Tätoservice für Tiere

Das Tätowieren von Tieren aus kosmetischen Gründen ist verboten. Eine Tätowierung ist nur für Zwecke der Kennzeichnung zugelassen. Zu diesem Urteil kam das Oberverwaltungsgericht Münster am 10.08.2012. Keine „Rollings-Stones-Zunge“ auf dem Pony Im vorliegenden Fall hatte ein Halter eines Ponys aus Lüdinghausen im Juli 2010 seinem Pony eine „Rolling-Stones-Zunge“ auf einen Oberschenkel tätowieren wollen. Nachdem […]

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