Das Tätowieren von Tieren aus kosmetischen Gründen ist verboten. Eine Tätowierung ist nur für Zwecke der Kennzeichnung zugelassen. Zu diesem Urteil kam das Oberverwaltungsgericht Münster am 10.08.2012. Keine „Rollings-Stones-Zunge“ auf dem Pony Im vorliegenden Fall hatte ein Halter eines Ponys aus Lüdinghausen im Juli 2010 seinem Pony eine „Rolling-Stones-Zunge“ auf einen Oberschenkel tätowieren wollen. Nachdem […]