Im vorliegenden Fall hatte der Hundehalter seine Weimaraner-Hündin während der Arbeitszeit an vier Tagen in der Woche für je acht Stunden in einer Hundebox mit den Maßen Länge/Breite/Höhe 120/80/100 cm im Auto untergebracht. In seiner Mittagspause führte er den Hund spazieren. Die Unterbringung eines Hundes im Auto sei jedoch nicht zur dauerhaften Haltung geeignet. So […]