In Hessen unterscheidet die „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“ (HundeVO) drei Kategorien gefährlicher Hunde. Für alle Hunde gilt Leinenzwang an Orten mit Menschenansammlungen, sowie die Pflicht, die Kontaktdaten des Halters am Halsband des Hundes anzugeben. Pflichten für alle Hundehalter Aufsichtspflicht Alle Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen […]