In Mecklenburg-Vorpommern gilt die „Verordnung über das Führen und Halten von Hunden“ (Hundehalterverordnung – HundehVO M-V). Sie unterscheidet zwischen gefährlichen Individuen und einer widerlegbaren Gefährlichkeitsvermutung bestimmter Rassen. Für alle übrigen Hunde gelten Aufsichts-, Leinen- und Kennzeichnungspflichten. Pflichten für alle Hundehalter Aufsichtspflichten Hunde dürfen das befriedete Besitztum nicht gegen den Willen des Halters verlassen können. Wer […]