Vorschriften für Hundehalter in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz regelt das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22.12.2004 den Umgang mit gefährlichen Hunden. Hier gelten einige Hunde aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit unwiderleglich als gefährlich, andere Hunde können aufgrund ihres Verhaltens als gefährlich eingestuft werden. Für Hunde, die nicht als gefährlich gelten, sind lediglich lokale Leinenpflichten und Ausbildungsverbote zu beachten. Vorschriften für alle Hunde […]

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

kleintierverhalten.eu