In Sachsen-Anhalt gilt das „Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz – HundeG LSA). Hier gilt für einige Hunde aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit eine widerlegbare Gefährlichkeitsvermutung, andere Hunde können aufgrund ihres Verhaltens als gefährlich eingestuft werden. Neben speziellen Regelungen für gefährliche Hunde schreibt das HundeG LSA bereits seit dem 01.03.2009 für alle Hunde […]