Hundehaltung in Hannover

In Hannover laden viele Grün- und Waldflächen zu einem Spaziergang mit dem Hund ein – doch wo dürfen Hunde unangeleint laufen und wo müssen sie an der Leine geführt werden? Was ist zu beachten? Wir haben hier das Wichtigste aus der hannoverschen HundeVO für Sie zusammengefasst.

In Hannover gilt die “Verordnung über das Halten von Hunden in der Landeshauptstadt Hannover vom 07.12.1998 in der Fassung vom 17.06.2010″ (HundeVO). Sie regelt, wo Hunde angeleint werden müssen, wo sie unter welchen Bedingungen frei laufen dürfen und wo Hunde generell verboten sind.

Hundeverbot

Ein generelles Hundeverbot besteht auf Schulhöfen, Liegewiesen und Volksfesten, sowie in entsprechend durch Schilder gekennzeichneten Bereichen in Grünanlagen. Lediglich Blinden- und Behindertenbegleithunde im Dienst sind von diesem generellen Hundeverbot ausgenommen. Gleiches gilt für den Stadtpark und die Herrenhäuser Gärten. Ein absolutes Hundeverbot besteht auf Kinderspielplätzen, in Parks, auf Friedhöfen, sowie im Tiergarten.

Leinenzwang

genereller Leinenzwang

Genereller Leinenzwang besteht laut HundeVO §4 Absatz1 in öffentlichen Anlagen. Einzige Ausnahme stellen hier die ausgewiesenen Hundeauslaufflächen dar. In Wäldern müssen die Hunde in Schongebieten, sowie in der Eilenriede im Gebiet zwischen Fritz-Behrens-Allee, Bernadotte-Allee und Hohenzollernstrasse bis auf Zoohöhe angeleint geführt werden. Die Leinenlänge darf maximal 1,50m betragen.

Befreiung vom Leinenzwang durch Sachkundenachweis

Vom Leinenzwang nach §4 Absatz1 können Hunde befreit werden! Hierzu muss der Halter einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde (Amt für Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten der Landeshauptstadt Hannover) stellen. Voraussetzung für eine Genehmigung dieses Antrags ist, dass die öffentliche Sicherheit von der Leinenbefreiung unberührt bleibt. Dies gilt laut HundeVO als gegeben, wenn der Halter zuverlässig und persönlich geeignet ist, sowie eine entsprechende Prüfung mit seinem Hund abgelegt hat.

Als Prüfung zur Leinenbefreiung kommen alle Prüfungen zum Nachweis der Sachkunde in Frage. Hierzu sind verschiedene Prüfungen anerkannt: neben der erweiterten Niedersächsischen Sachkundeprüfung können Sie in unserer Praxis auch den D.O.Q.-Test 2.0 ablegen. Außerdem sind die Begleithundeprüfung, der Hundeführerschein nach Hundeführerschein des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V., sowie die Prüfung des Berufsverbandes der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V. der Stufe 2 oder vergleichbare Prüfungen zur Befreiung anerkannt.

Die Zuverlässigkeit muss bei Antragsstellung durch ein Führungszeugnis der Belegart O nachgewiesen werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt für das geprüfte Hund-Halter-Team und ist beim Freilauf mitzuführen. Auf Verlangen ist sie der zuständigen Polizei- oder Verwaltungsbehörde vorzuzeigen.

Hier geht´s zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Leinenzwang im Stadtgebiet Hannover (externer link)

absoluter Leinenzwang

Weitere Leinenzwänge in Hannover bleiben aber auch für sachkundige Hunde-Halter-Teams bestehen: So müssen laut §4 Absatz2 der HundeVO im Stadtbezirk Mitte (Stadtteile Mitte, Oststadt, Zoo und Calenberger Neustadt) alle Hunde an der Leine geführt werden. Dieser absolute Leinenzwang gilt zudem für Fußgängerzonen und Einkaufszentren, sowie für einen 50m-Radius um Kindergärten und Schulen.

Brut- und Setzzeit

Ausführliche Informationen zu Regelungen bezüglich der Brut- und Setzzeit

Hundeleine nicht vergessen

Der Halter eines Hundes ist dafür verantwortlich, dass der Hund nicht unbeaufsichtigt herum läuft, stets im sichtbaren Einflussbereich des Halters bleibt, bzw. nur von Personen geführt wird, die den Hund beherrschen können. Vorsorglich muss dabei laut HundeVO immer eine Hundeleine mitgeführt werden!

Für Hunde, die als gefährlich gelten, sind weitere Vorschriften zu beachten.

Freilauf

genereller Freilauf

Generelle Erlaubnis zum Freilauf besteht auf ausgewiesenen Hundeauslaufflächen. Auf diesen können die Hunde, unabhängig eines Sachkundenachweiseses, spielen und toben. Eine Übersicht über Hundeauslaufflächen in Hannover finden Sie hier (externer link)

Hundesteuer

Anmeldung von Hunden in Hannover

Fachbereich Finanzen,
Sachgebiet Gewerbe-, Vergnügungs- und Hundesteuer

  • Johannssenstraße 10
  • 30159 Hannover
  • 0511 168 47164
  • 0511 168 30779
  • E-Mail

Hundehalter in Hannover sind verpflichtet, ihre Hunde beim Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Gewerbe-, Vergnügungs- und Hundesteuer, schriftlich anzumelden. Diese Anmeldung ist innerhalb einer Woche nach der Anschaffung des Hundes vorzunehmen, bei der Geburt von Welpen gilt eine Anmeldefrist von drei Monaten und einer Woche. Ein neu zugezogener Hund ist innerhalb der ersten Woche des auf den Zuzug folgenden Monats anzumelden. Wird ein Hund in Pflege genommen, ist eine Anmeldung zur Hundesteuer nach zwei Monaten und einer Woche vorzunehmen. Die Hundesteuer in Hannover beträgt 132€ für den ersten Hund und 240€ für jeden weiteren Hund. Ein erhöhter Steuersatz von 600€ gilt für Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden, sowie für Hunde der Rassen Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffodshire Bullterrier und deren Kreuzungen. Rassen wie der Mini-Bullterrier stehen zwar nicht direkt auf der Liste, werden allerdings von vielen Sachbearbeitern als Kreuzung der LIstenhunde betrachtet und sind so ebenfalls vom erhöhten Steuersatz betroffen. Die Regelungen zu Hundesteuer werden auf kommunaler Ebene festgelegt, in diesem Fall in der Hundesteuersatzung der Stadt Hannover, downloadbar auch auf den Seiten der Stadt Hannover zur Hundesteuerfestsetzung. (externer Link)

Und Achtung: Die Rassen Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffodshire Bullterrier und deren Kreuzungen gelten nach der Hannoverschen Steuersatzung als gefährlich, nicht nach dem Niedersächsischen Hundegesetz – das bedeutet: Hunde dieser Rassen müssen in Hannover den höchsten Steuersatz bezahlen. Ansonsten gelten aber keine speziellen Haltungsanforderungen! Mehr zur Gefährlichkeit unter Gefährlicher Hund in Niedersachsen.

© Dunia Thiesen-Moussa

Weitere Links

Hier geht´s zur Hannoverschen HundeVO, samt Kennzeichnung des Bereichs absoluten Leinenzwangs (letzte Seite) (externer link)

Hier hat die Stadt Hannover alle wichtigen Informationen zur Hundehaltung in Hannover für Hundehalter zusammengefasst (externer link)

Hier geht´s zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Leinenzwang im Stadtgebiet Hannover (externer link)

Hier hat die Stadt Hannover Informationen zur Hundesteuer zusammengefasst (externer Link)

weiterlesen: Vorschriften für Hundehalter in Niedersachsen

weiterlesen: Zentrales Hunderegister Niedersachsen

weiterlesen: Gefährlicher Hund in Niedersachsen

weiterlesen: Freilauf in der Brut- und Setzzeit in Niedersachsen

weiterlesen: Befreiung vom Leinenzwang in Hannover

 

Name
Dr. med. vet. Dunia Thiesen-Moussa
Fachtierärztin für Tierverhalten, Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie
Über mich
Nach mehrjähriger Leitung der verhaltensmedizinischen Sprechstunde der Tierärztlichen Hochschule Hannover betreibe ich die Tierärztliche Praxis für Kleintierverhalten und die Hundeschule Kleintierverhalten.
Mein Motto
Wissen schützt Tiere
Tätigkeiten
Verhaltenstherapie, Hundetraining, Referententätigkeiten, Gutachterin in Wesenstests, Prüferin des D.O.Q.-Tests 2.0, Prüferin der Sachkundeprüfung nach §3 NHundG, Mitglied der Prüfungskommission zur Zertifizierung von Hundetrainern durch die Tierärztekammer Niedersachsen, externe Sachverständige für Fachgespräche zur Erlaubnispflicht nach §11 TierSchG

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