Befreiung vom Leinenzwang in Hannover

Nach Bestehen der Sachkundeprüfung in erweiterter Form mit Freilauf können Sie für sich und Ihren Hund eine „Ausnahmegenehmigung vom Leinenzwang in Park- und Grünanlagen sowie Wäldern im Stadtgebiet Hannover“ beantragen. Dabei ist Folgendes zu beachten:

Welche Sachkunde-Prüfung wird anerkannt?

Anerkannt werden derzeit folgende Prüfungen: Begleithundeprüfung, Hundeführerschein des VDH, Hundeführerschein des BHV, Hundeführerschein des IBH, Hundeführerschein des BVZ, Hundeführerschein des DHVE, D.O.Q.-Test 2.0, Niedersächsische Sachkundeprüfung. Generell können auch weitere Prüfungen anerkannt werden, wenn sie als vergleichbar gelten. Im Zweifel fragen Sie beim Veterinäramt nach.

Wie und wo bekomme ich die Ausnahme-Genehmigung?

Der Antrag wird beim Veterinäramt gestellt. Das Antragsformular kann auf dieser Seiten der Stadt Hannover heruntergeladen werden. (externer Link)

Dem Antrag muss der Nachweis der bestandenen Prüfung beigefügt werden. Der Prüfer vermerkt zudem auf der Prüfungsbescheinigung, dass der Prüfungsteil im ablenkungsarmen Bereich erfolgreich ohne Leine abgelegt wurde. Ferner wird zum Nachweis Ihrer Zuverlässigkeit ein Führungszeugnis der Belegart O benötigt, welches beim Bürgeramt angefordert werden muss. Nachdem die Ausnahmegenehmigung beantragt ist, fordert das Veterinäramt zudem häufig die Niederschrift über die praktische Prüfung (Prüfungsprotokoll) an.

  • Fachbereich Öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Hannover
  • Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
  • Am Schützenplatz 1
  • 30169 Hannover
  • Telefon: 0511 16831157; 0511 16831153; 0511 16831234
  • E-Mail: Veterinäramt Hannover

Wo gilt die Befreiung vom Leinenzwang?

Mit der Ausnahmegenehmigung ist der Hund in öffentlichen Park- und Grünanlagen der Stadt Hannover vom Leinenzwang befreit.

Für wen gilt die Befreiung vom Leinenzwang?

Die Befreiung vom Leinenzwang gilt nur für das geprüfte Hund-Halter-Team, d.h. wenn Sie die Prüfung mit Ihrem Hund abgelegt haben, können auch nur Sie den Antrag stellen und es dürfen nur Sie Ihren Hund an den entsprechenden Stellen frei laufen lassen. Die Ausnahmegenehmigung ist dabei stets mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Wo darf mein Hund auch mit der Ausnahme-Genehmigung nicht frei laufen?

Der Leinenzwang im Stadtbezirk Mitte (Stadtteile Mitte, Oststadt, Zoo und Calenberger Neustadt, Eilenriede zwischen Fritz-Behrens-Allee, Bernadotte-Allee und Hohenzollernstraße), sowie in Fußgängerzonen, Einkaufszentren und im 50m-Radius um Kindergärten und Schulen gilt für alle Hunde unabhängig einer Ausnahmegenehmigung. Ebenso gilt der Leinenzwang während der Brut- und Setzzeit in Wald und freier Landschaft für alle Hunde. Als freie Landschaft zählt in Hannover derzeit lediglich die Alte Bult.

Links

Antrag auf Befreiung von der Leinenpflicht (externer Link)

weiterlesen: Niedersächsische Sachkundeprüfung

weiterlesen: D.O.Q.-Test 2.0

weiterlesen Hundehaltung in Hannover

weiterlesen: Freilauf in der Brut- und Setzzeit in Niedersachsen

weiterlesen: Vorschriften für Hundehalter in Niedersachsen

weiterlesen: Zentrales Hunderegister Niedersachsen

weiterlesen: Gefährlicher Hund in Niedersachsen

 

Name
Dr. med. vet. Dunia Thiesen-Moussa
Fachtierärztin für Tierverhalten, Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie
Über mich
Nach mehrjähriger Leitung der verhaltensmedizinischen Sprechstunde der Tierärztlichen Hochschule Hannover betreibe ich die Tierärztliche Praxis für Kleintierverhalten und die Hundeschule Kleintierverhalten.
Mein Motto
Wissen schützt Tiere
Tätigkeiten
Verhaltenstherapie, Hundetraining, Referententätigkeiten, Gutachterin in Wesenstests, Prüferin des D.O.Q.-Tests 2.0, Prüferin der Sachkundeprüfung nach §3 NHundG, Mitglied der Prüfungskommission zur Zertifizierung von Hundetrainern durch die Tierärztekammer Niedersachsen, externe Sachverständige für Fachgespräche zur Erlaubnispflicht nach §11 TierSchG

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